Das Haus Erftaue ist nach § 39a SGB V als stationäres Hospiz anerkannt. Daher übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
Unabhängig von Konfession, Religion oder Nationalität können alle Menschen aufgenommen werden, die an einer unheilbaren Krankheit leiden und die nach menschlichem Ermessen nur noch eine begrenzte Lebenserwartung haben, deren Betreuung zu Hause nicht mehr möglich ist, deren Arzt die Notwendigkeit einer Hospizaufnahme bescheinigt, die unter den genannten Voraussetzungen selber die Aufnahme im Hospiz wünschen. Die Einstufung in einen Pflegegrad sollte nach Möglichkeit vorher beantragt sein.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und ein Gästezimmer verfügbar ist, sind wir Ihnen behilflich, alle Anträge zu erledigen. Sie benötigen eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes oder Krankenhauses (Krhs), dass eine Hospizaufnahme erforderlich ist.
Der Aufenthalt ist für den Hospizgast kostenlos.
Die Kostenträger sind in erster Linie die Krankenkasse und die Pflegekasse, letztere allerdings nur, wenn eine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt ist.
Sie dürfen ihr Zimmer individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausstatten. Kleinmöbel, Bilder, Blumen oder Bettwäsche können in begrenztem Umfang mitgebracht werden. Wenn Ihnen bestimmte Dinge besonders wichtig sind und am Herzen liegen, sprechen uns Sie an. Wir werden uns bemühen, eine Lösung zu finden.
Auf jeden Fall! Wenn es Ihr Wunsch ist, können sie Tag und Nacht bei Ihnen sein. Es gibt die Möglichkeit, dafür ein Klappbett in das Zimmer des Hospizgastes zu stellen. Für die Übernachtung im Zimmer entstehen Ihnen keine Kosten.



