Welche Kosten habe ich?
Das Haus Erftaue ist nach § 39a SGB V als stationäres Hospiz anerkannt. Daher übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
die Kosten für die Hospizversorgung, wenn die individuellen Voraussetzungen vorliegen. Bei privaten Krankenkassen hängt die Kostenübernahme von den jeweiligen speziellen Vertragsbedingungen ab. (siehe auch FAQs Punkt 4)
Nicht alle Aufenthaltskosten übernehmen Kranken- und Pflegekassen; daher unterstützen die 8 Hospiz-Vereine im Rhein-Erft-Kreis ideell und finanziell Haus Erftaue.